Sitzlifte

Begibt man sich als interessierter Käufer auf den Treppenliftmarkt, ist die Anzahl verfügbarer Modelle derart vielfältig, dass man schnell einmal vom Angebot überrumpelt ist. Auf Interessenten warten dort nämlich unter anderem Hublifte, Plattformlifte, Rollstuhllifte, Stehlifte und zu guter Letzt auch Sitzlifte. Dieser Beitrag widmet sich den folgenden Themen:

  • Besonderheiten von Sitzliften
  • Sicherheitsrisiken bei der Benutzung eines Sitzliftes
  • Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Problematiken für Rollstuhlfahrer

Statt eigenem Treppensteigen auf Sitz Platz nehmen

Wie es der Name bereits sagt, handelt es sich bei Sitzliften um jene Form der Treppenlifte, die aus einem fahrbaren Sitz bestehen. Da viele Bedürftige für einen Treppenlift nicht mehr voll mobil sind, ist es für sie schwierig, eine Treppe hinauf oder hinab zu steigen, ohne Schmerzen zu verspüren. Jede einzelne Treppenstufe wird zu einem schwer überwindbaren Hindernis, für das es viel Krafteinsatz bedarf. Folglich ist ein Sitzlift eine komfortable Lösung, um ans andere Ende der Treppe zu gelangen.

Sicherheitsvorrichtungen verhindern Abrutschen

Wer selbst noch nie auf einem Sitzlift Platz genommen hat, wird sich vermutlich um die eigene Sicherheit einige Gedanken machen. Diese ist bei der Nutzung von Sitzliften allerdings im vollen Umfang geboten. Folgenreiche Stürze, genauer ein Abrutschen vom Sitzlift, werden verhindert, indem Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise Sicherheitsgurte genutzt werden. Außerdem ist es oftmals möglich, einzelne Teile des Sitzliftes individuell anzupassen. Hierzu gehört beispielsweise die Rückenlehne oder auch das Fußteil, welches entsprechend der Körpergröße der bedürftigen Person eingestellt wird. Reicht das alles nicht aus, gibt es zudem diverse Notschalter, die den Lift bei einer Störung sofort stoppen.

Individuelle Anpassungen ermöglichen vielfältigen Einbau

Sitzlifte können sowohl bei kurvenreichen als auch bei gerade verlaufenden Treppen eingesetzt werden. Genauso ist es unerheblich, ob ein Sitzlift an der Innenwand oder der Außenwand eines Treppenhauses installiert wird. Eine individuelle Anpassung der Laufschienen sorgt dafür, dass der Lifter reibungslos genutzt werden kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Sitzlift für den Außenbereich zu erwerben, wenngleich dieses Verfahren aufwendiger und damit teurer ist.

Günstige Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden

Es bleibt natürlich noch die Frage zu klären, welche Kosten auf den Erwerber eines Sitzliftes zukommen. In aller Regel liegt der Preis für einen neuen Sitzlift bei knapp 5.000 Euro. Das ist eine Menge Geld, doch gibt es Wege, um die hohen Kosten zu umschiffen. Genauer handelt es sich dabei um drei Wege:

  • Miete eines Sitzliftes
  • Kauf eines gebrauchten Sitzliftes
  • Finanzierung durch Finanzierungspartner (z.B. Pflegekasse, Stiftungen)

Benötigt man einen Sitzlift nur für kurze Zeit, erscheint die Miete eines Sitzliftes zweckmäßig. Hierbei wird zwischen Bedürftigem und Treppenliftvermieter ein Vertrag geschlossen, der eine Mietsumme im regelmäßigen Turnus (monatlich, vierteljährlich, jährlich) vorsieht. Vorsicht ist allerdings geboten, denn das vermeintlich günstige Angebot wird teuer, wenn man noch den Einbau hinzuzieht. Diese Kosten, welche beim Kauf häufig schon im Preis inklusive sind, fallen bei der Miete zusätzlich an.

Gut zu wissen
Auch die Kosten für einen gebrauchten Treppenlift lassen sich über den Zuschuss der Pflegeversicherung abrechnen. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung.

Sparsamer ist der Kauf eines gebrauchten Sitzliftes. Häufig bestehen qualitativ nur geringe Unterschiede zwischen neuen Sitzliften und gebrauchten Sitzliften, da die Abnutzung bei Treppenliften relativ gering ausfällt. Verkäufer von gebrauchten Treppenliften sind zum einen darauf spezialisierte Händler sowie zum anderen Privatpersonen, die bei nicht mehr vorhandenem Bedarf versuchen, ihr Modell auf privatem Verkaufswege zu vertreiben.

Ferner können Finanzierungspartner eingeschaltet werden, die zum Teil verpflichtend einen Beitrag zum Kauf des Treppenlifts leisten müssen. Dies ist beispielsweise bei der Pflegekasse der Fall, welche bei Vorliegen von Pflegegraden bei bedürftigen Personen Zuschüsse leistet. Aktuell (Stand 2016) liegt der Höchstsatz bei 4.000,- Euro. Auch beteiligen sich häufig private Finanzierungspartner wie beispielsweise Stiftungen am Erwerb, sofern ein schwerwiegender Bedarf dafür vorliegt. Hier heißt es, die Geduld zu wahren.

Für Rollstuhlfahrer eher ungeeignet

Neben den relativ hohen Kosten gilt es außerdem auf die Problematik hinzuweisen, welche Sitzlifte für Rollstuhlfahrer mit sich bringen. In den seltensten Fällen fällt es Rollstuhlfahrern schwer, eigenständig den Rollstuhl zu verlassen. Um aber mittels eines Sitzliftes befördert zu werden, muss die bedürftige Person auf dem Lifter Platz nehmen, sodass diese Variante für Rollstuhlfahrer eher ungeeignet ist.

Es bleibt festzuhalten, dass Sitzlifte aufgrund ihrer vielfältigen Einbauformen die beliebtesten und meistverkauften Treppenliftmodelle sind. Nichtsdestotrotz kosten auch sie stolze Summen, die mit Hilfe der Anschaffung eines gebrauchten Sitzliftes oder durch die Finanzierung mithilfe von Finanzierungspartnern umgangen werden können. Für Rollstuhlfahrer sind sie zwar weniger geeignet, doch für alle anderen eine hervorragende Option, um sorgen- und beschwerdefrei den anstrengenden Treppengang zu umgehen.