Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse

Über den Sozialstaat in der Bundesrepublik Deutschland wird gerne geschimpft. Zu hohe Beiträge sorgen für Unmut bei der arbeitenden Bevölkerung, die fast die Hälfte ihres Einkommens an die Sozialkassen abtreten soll und muss. Dabei gibt es genügend Tatsachen, die für einen Sozialstaat sprechen. Dazu gehört unter anderem der Treppenlift Zuschuss, den Bedürftige beim Kauf eines Treppenlifts erhalten, um sich diesen leichter finanzieren zu können.

Der Zuschuss kann gewährt werden auf eine "Verbesserung des Wohnumfeldes", ist also nicht beschränkt auf die Anschaffung von Treppenliften. Er wird bezahlt von der Pflegeversicherung, die eine Pflichtversicherung als Teil der Sozialversicherung darstellt. Somit hat jeder Deutsche ein Recht auf den Treppenlift-Zuschuss.

Voraussetzung für den Zuschuss

Damit man einen Treppenlift Zuschuss erhält, muss man diesen bei der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung begründen können. Dazu dienen die sogenannten Pflegegrade. In einen Pflegegrad wird man genau dann eingestuft, wenn tagtäglich ein Pflegebedarf feststellbar ist. Ist man mehr als eine Stunde auf die Hilfe einer zweiten Person angewiesen, um dem üblichen Alltag eines Menschen in unserer Gesellschaft nachgehen zu können, wird man in einen der Pflegegrade eingeordnet. Je nach Umfang der benötigten Hilfeleistungen steigt der Pflegegrad. In Deutschland werden die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 beim Kauf eines Treppenlifts bezuschusst. Der geringste Pflegegrad reicht also für den Zuschuss bereits aus. Bei der Prüfung aller genaueren Umstände ist es wichtig, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen den Bedarf tatsächlich erkennen kann.

Höhe des Zuschusses

Aktuell werden maximal 4.000 Euro ausgezahlt, dieser Betrag variiert und wird von Zeit zu Zeit angepasst. Bis Ende 2014 betrug der maximale Zuschuss noch 2.557 Euro.

Zuschuss bei gebrauchten Treppenliften

Unstrittig ist der Nutzen von Treppenliften. Doch angesichts von Preisen, die im Rahmen von 3.500 bis 6.000 Euro für einen neuen Treppenlift liegen, ist es nur allzu verständlich, dass viele Bedürftige beim Kauf eines neuen Treppenlifts zögern. Bei gebrauchten Modellen kann man letzendlich mehr als 50 Prozent sparen, weshalb sie eine günstige Alternative darstellen. Unterschieden werden muss, ob man den gebrauchten Treppenlift von einem Händler oder von von einer Privatperson kauft. Auch der Zuschuss ist bei dieser Entscheidung von großer Bedeutung, was das Beispiel in nachfolgender Tabelle zeigen soll.

Kauf vom HändlerPrivatkauf
Treppenlift-TypGebrauchter Treppenlift, gerade TreppeGebrauchter Treppenlift, gerade Treppe
MontageDurch den HändlerIn Eigenleistung
Preis3.800 Euro (inkl. Montage)1.000 Euro
Abzüglich Zuschuss-3.800 Euro-1.000 Euro
Restpreis0,- Euro0,- Euro

In diesem speziellen Beispiel erkennt man, dass man bei beiden Varianten durch den Zuschuss letzendlich nichts zu zahlen hat. Bei dem Privatkauf muss man jedoch die Montage selbst organisieren, was im ersten Fall der Händler leistet. Zudem ist wohlmöglich noch ein Abbau des gebrauchten Liftes bei dem Verkäufer zu organisieren.